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RG, 11.04.1907 - Rep. IV. 440/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Über den Begriff des Tierhalters. Ist eine Landwirtschaftskammer, die für Landwirte den direkten Absatz von Schlachtvieh an einen städtischen Schlachthof vermittelt, Tierhalter im Sinne des § 833 B.G.B.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Landwirtschaftskammer; Tierhalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 1
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87
Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters
- BGH, 13.07.1976 - VI ZR 99/75
Inanspruchnahme auf Ersatz des in einem städtischen Wildgehege durch einen …
Das im eingezäunten Gehege gehaltene Wild gehört der beklagten Stadt (vgl. § 960 Abs. 2 BGB) und wird von ihr im eigenen Interesse (vgl. RGZ 66, 1, 3), nämlich im Rahmen der Daseinsvorsorge für ihre Bürger gehalten. - BGH, 06.02.1959 - VI ZR 47/58
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß S. als Viehkommissionär ebenso wie sein Gehilfe, der Viehschaffner O., als Tierhüter im Sinne des § 834 BGB anzusehen sind (RGZ 66, 1: Palandt Gramm 17. Aufl. Anm. 4 zu § 833 BGB).